AGBs

Mit dem Erwerb von Eintrittskarten akzeptiert der Kunde die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mainzer Freischützen-Garde e. V.(nachfolgend "MFG"):

1. Bei Kartentbestellungen per Internet auf der MFG-Website wird der Vertrag verbindlich einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden bereits durch Anklicken des entsprechenden Speichern-/ Bestell-Buttons bzw. durch die Mitteilung gegenüber dem MFG, dass verbindlich bestellt wird, geschlossen. Eine darauffolgende Auftragsbestätigung dokumentiert lediglich den bereits vollzogenen Vertragsschluss. Bestellte Karten sind stets per Vorkasse zu bezahlen.

2. Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäߧ 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom Widerrufs- und Rückgaberecht. Jede Bestellung ist bindend und verpflichtet zur Zahlung. 
Eintrittskarten werden jedoch dann von der MFG zurückgenommen, wenn die Veranstaltung seitens der MFG abgesagt werden. In einem solchen Fall erfolgt eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises. Beim Erwerb der Eintrittskarten über das Internet sind die gekauften Karten im Falle einer Rücknahme per Post an folgende Adresse zurückzuschicken: Mainzer Freischützen-Garde e. V., Boppstrasse 46, 55118 Mainz.

3. Verliert der Karteninhaber Eintrittskarten oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist MFG nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Der Eintrittskartenkäufer hat die ihm gelieferten Tickets unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung (insbesondere richtige Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl, Platzkategorie, Ticketpreis) zu überprüfen. Solche und andere offensichtliche Abweichungen bzw. Mängel sind aufgrund der Fristzwänge des Veranstaltungsgeschäftes binnen drei Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten bzw. im Falle kurzfristigerer Bestellungen (kürzer als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn) bis drei Kalendertage vor der Veranstaltung bei MFG schriftlich (Brief oder E-Mail) geltend zu machen, um MFG die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. MFG ist berechtigt, verspätete Einwendungen zurückzuweisen. 

Einwendungen wegen nicht eingegangener Eintrittskarten sind MFG spätestens zehn Kalendertage nach der Bestellung bzw. Bezahlung bzw. im Falle kurzfristigerer Bestellungen (kürzer als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn) bis drei Kalendertage vor der Veranstaltung schriftlich (Brief oder E-Mail) mitzuteilen, um MFG die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben, z. B. in Form von Einlassregelungen. MFG kann verspätete Einwendungen ablehnen. Soweit aus verspäteten Mitteilungen über Unstimmigkeiten der gelieferten Eintrittskarten bzw. über deren ausbleibende Zustellung Beweisunsicherheiten folgen, geht dies stets zu Lasten des Kartenkäufers.
Eintrittskarten, die über das Internet vom Kunden selbst ausgedruckt werden, werden erst mit vollständiger Bezahlung gültig. Mehrfachausdrucke eines Tickets oder sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke der missbräuchlichen Ticketverwendung sind untersagt. Der spezifische Barcode auf dem Ticket wird mit dem erstmaligen Einscannen des Tickets beim Veranstaltungsbesuch entwertet.

4. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5. Der Weiterverkauf von bei MFG erworbenen Eintrittskarten zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.

6. Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung der geltenden Regulierungen zum Datenschutz, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt.

7. Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden. Gleiches gilt für Störgeräte wie Laserpointer und ähnliche Geräte.

8. Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen seitens der Veranstalter jederzeit gemacht werden können, und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen über einen Sender oder das Internet bzw. andere moderne Kommunikationswege wahrnehmbar zu machen.

9. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit und ist nach dem Veranstaltungsbesuch nicht auf andere Personen übertragbar.

10. Bei Zuwiderhandlung gegen die MFG-Geschäftsbedingungen behält sich der MFG vor, den Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.

11. Im Falle der Unwirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht berührt. Für Streitigkeiten hinsichtlich der Vermittlung von Eintrittskarten-Käufen, die über das Internetangebot MFG getätigt wurden, wird, soweit der Käufer Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts ist, Mainz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es kommt allein deutsches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der Eintrittskarten und für die Bezahlung ist Mainz.